Begleitet von Jesus, dem Christus
Bestattung ohne Kirche mit Würde und
Niveau
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2) Bestattung auf allen
Friedhöfen - Alle Bestattungsarten
Ist ein Familienangehöriger oder bester Freund verstorben, stellt sich zwangsläufig sehr schnell die
Frage nach dem Bestatter.
Der Bestatter kümmert sich zu Beginn seiner Tätigkeit um die
Versorgung des Verstorbenen. Wo ist er gestorben, wo liegt er jetzt? Kann
man ihn noch einmal sehen? Wohin
soll er gebracht werden? Auf welchen Friedhof? Ins Krematorium? Wann ist dafür
die günstigste Zeit?
Grundsätzlich gibt es zwei Bestattungsarten, die Erdbestattung und die Feuerbestattung
mit späterer Bestattung der Asche.
Im Anschluss an eine
Feuerbestattung, also einer "Einäscherung" des Körpers im Krematorium,
gibt es dabei mehrere Möglichkeiten: Neben einer Beisetzung auf einem Friedhof ist auch eine
so genannte Seebestattung der Urne
möglich oder eine Bestattung der Urne in einem Wald und noch manches mehr,
worüber wir auf Anfrage gerne informieren. Auch zu den Fragen, ob und wo die
Asche verstreut werden kann oder ob man als Angehöriger die Urne auch mit nach Hause
nehmen und selbst bestatten kann, informieren wir Sie, damit Sie sich hier gut
orientieren und richtig entscheiden können.
Sowohl die "Grablegung" bei der Erd- als auch
bei der Feuerbestattung ist auch anonym möglich. Bei einer
Feuerbestattung ist zu beachten, dass der Verstorbene diesen Wunsch entweder einst selbst
geäußert hat oder dass es nach Auskunft der Angehörigen nach bestem Wissen und
Gewissen in seinem Sinne wäre, so zu handeln.
Im zweiten Teil der Bestatter-Tätigkeit wird
die Beerdigung organisiert. Vielleicht werden viele Menschen zum
Abschiednehmen erwartet, und es muss einiges organisiert werden. Oder der
Abschied soll in aller Stille stattfinden. Gerne gestalten wir zusammen mit
Ihnen die Abschiedsfeier und kümmern uns auch um eine würdevolle zum
Verstorbenen passende Abschiedsrede. Ein Pfarrer oder Priester ist dann nicht nötig. Auch
wer katholisch oder evangelisch war, muss sich nicht gemäß dem jeweiligen
kirchlichen Ritus bestatten lassen,
sondern seine Angehörigen können die Umstände der Bestattung frei wählen (siehe
Abschiedsfeier ohne Kirche mit Würde und
Niveau). Oder es soll überhaupt keine Abschiedsfeier stattfinden. Alles ist
möglich.
Zwischenzeitlich sind noch einige Details zu organisieren:
Vor allem
Sterbeurkunden beim Standesamt beantragen, wozu die bisherigen Urkunden über die
Geburt und je nachdem auch über Heirat, Scheidung oder dem Tod des Partners
eingereicht werden und zwar in deutscher Sprache oder in amtlicher Übersetzung
bzw. in Form einer internationalen mehrsprachigen Urkunde. Meist wünschen die
Standesämter die entsprechenden Originale.
Der Sarg wird ausgesucht (oder beispielsweise wird sich für den "einfachsten"
entschieden) und eventuell die Urne und selbstverständlich das Grab bzw. der Ort der Beisetzung.
In Deutschland besteht in der Regel Sargpflicht und bei einer Feuerbestattung wird der Sarg
als so genanntes "Brennmaterial" mit eingeäschert, wie man sagt. Weitere Überlegungen betreffen
ein eventuelles Ankleiden des Verstorbenen; grundsätzlich möglich sind auch ein
eventuelles Grabkreuz, eventuell Blumenschmuck, eine Zeitungsanzeige oder auch so genannte
Abschiedsbilder oder Trauerkarten; auch die Frage: Kondolenzliste ja oder nein.
Sind die Sterbeurkunden aus dem Standesamt eingetroffen, wird als erstes der
Rentenversicherungsträger und die Krankenkasse damit informiert. Dies und
weitere Formalitäten können auch wir für Sie erledigen, und wir beraten Sie auch
darüber, z. B. zu dem Thema Witwen- oder Witwerrente.
Oder es sollen möglichst schnell bestimmte
Nachlassfragen geklärt werden und entsprechende Weichenstellungen erfolgen. Gerne geben wir
Ihnen die hierfür notwendigen allgemeinen Informationen.
Wir können Ihnen sagen, was vorgeschrieben oder was "üblich" ist und wo man
davon abweichen kann. Kurz: Wir teilen Ihnen gerne bei jeder Art von Anfrage
mit, was wir darüber wissen.
Die Kosten sind natürlich je nach Aufwand
sehr unterschiedlich und pauschale Preisauskünfte meist nicht sehr
aussagekräftig, weil manches oft separat abgerechnet wird (z. B. Arzt bei
Leichenschau, Friedhofs- oder Grabgebühren, Miete für die Trauerhalle, Grundgebühr für Bestattung im Wald,
Grabaushub, Bewirtung von Gästen). Oder bei angegebenen niedrig wirkenden Preisen sind notwendige Zusatzleistungen
noch nicht berücksichtigt.
In Informationsbroschüren las man schon vor
einigen Jahren hier und da: "Für eine durchschnittliche
Bestattung müssen Angehörige heute mit etwa 5.000 Euro rechnen." Dieser Betrag enthielt
viele Details, auch solche, die nicht unbedingt notwendig sind. Die meisten
Bestattungen, die wir durchführten, waren preisgünstiger. Der Betrag enthält
aber noch nicht die Kosten für die
Herstellung und Aufstellung eines Grabsteins, dem größten finanziellen Posten,
falls dies gewünscht ist. Wir beraten Sie gerne, wo ein Grabstein vorgeschrieben
ist und wo nicht und welche Vorschriften es dazu gibt.
Es wäre aber gut, für alle Fälle einmal gut ca. 4.000
bis 4.500 Euro einzuplanen,
auch wenn Sie keine aufwändigen Wünsche haben (Stand: 31.12.2024). Die
Gestaltung einer Feier mit Rede, Dekoration und Musik ist beispielsweise ein
deutlicher Kostenfaktor, der selbstverständlich auf Wunsch auch ganz wegfallen
kann. Vor allem die Grabkosten sind bei den Kommunen und
entsprechenden Grabplätzen sehr unterschiedlich, so dass wir Sie auch hier gerne vorab beraten, was
in Ihrer speziellen Situation vielleicht möglich ist oder Sinn macht.
Informationen über Sozial-Bestattungen, Möglichkeiten von Einsparungen und detaillierte Kostenauskünfte
geben wir ebenfalls auf Anfrage.