Begleitet von Jesus, dem Christus
Bestattung ohne Kirche mit Würde und Niveau
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 2) Bestattung auf allen Friedhöfen - Alle Bestattungsarten 


Ist ein Familienangehöriger oder bester Freund verstorben, stellt sich zwangsläufig sehr schnell die Frage nach dem Bestatter.

Der Bestatter kümmert sich zu Beginn seiner Tätigkeit um die Versorgung des Verstorbenen. Wo ist er gestorben, wo liegt er jetzt? Kann man ihn noch einmal sehen? Wohin soll er gebracht werden? Auf welchen Friedhof? Ins Krematorium? Wann ist dafür die günstigste Zeit?

Grundsätzlich gibt es zwei Bestattungsarten, die Erdbestattung und die Feuerbestattung mit späterer Bestattung der Asche.
Im Anschluss an eine Feuerbestattung, also einer "Einäscherung" des Körpers im Krematorium, gibt es dabei mehrere Möglichkeiten: Neben einer Beisetzung auf einem Friedhof ist auch eine so genannte Seebestattung der Urne möglich oder eine Bestattung der Urne in einem Wald und noch manches mehr, worüber wir auf Anfrage gerne informieren. Auch zu den Fragen, ob und wo die Asche verstreut werden kann oder ob man als Angehöriger die Urne auch mit nach Hause nehmen und selbst bestatten kann, informieren wir Sie, damit Sie sich hier gut orientieren und richtig entscheiden können.

Sowohl die "Grablegung" bei der Erd- als auch bei der Feuerbestattung ist auch anonym möglich. Bei einer Feuerbestattung ist zu beachten, dass der Verstorbene diesen Wunsch entweder einst selbst geäußert hat oder dass es nach Auskunft der Angehörigen nach bestem Wissen und Gewissen in seinem Sinne wäre, so zu handeln.

Im zweiten Teil der Bestatter-Tätigkeit wird die Beerdigung organisiert. Vielleicht werden viele Menschen zum Abschiednehmen erwartet, und es muss einiges organisiert werden. Oder der Abschied soll in aller Stille stattfinden. Gerne gestalten wir zusammen mit Ihnen die Abschiedsfeier und kümmern uns auch um eine würdevolle zum Verstorbenen passende Abschiedsrede. Ein Pfarrer oder Priester ist dann nicht nötig. Auch wer katholisch oder evangelisch war, muss sich nicht gemäß dem jeweiligen kirchlichen Ritus bestatten lassen, sondern seine Angehörigen können die Umstände der Bestattung frei wählen (siehe Abschiedsfeier ohne Kirche mit Würde und Niveau). Oder es soll überhaupt keine Abschiedsfeier stattfinden. Alles ist möglich.

Zwischenzeitlich sind noch einige Details zu organisieren:
Vor allem Sterbeurkunden beim Standesamt beantragen, wozu die bisherigen Urkunden über die Geburt und je nachdem auch über Heirat, Scheidung oder dem Tod des Partners eingereicht werden und zwar in deutscher Sprache oder in amtlicher Übersetzung bzw. in Form einer internationalen mehrsprachigen Urkunde. Meist wünschen die Standesämter die entsprechenden Originale.
Der Sarg wird ausgesucht (oder beispielsweise wird sich für den "einfachsten" entschieden) und eventuell die Urne und selbstverständlich das Grab bzw. der Ort der Beisetzung.
In Deutschland besteht in der Regel Sargpflicht und bei einer Feuerbestattung wird der Sarg als so genanntes "Brennmaterial" mit eingeäschert, wie man sagt. Weitere Überlegungen betreffen ein eventuelles Ankleiden des Verstorbenen; grundsätzlich möglich sind auch ein eventuelles Grabkreuz, eventuell Blumenschmuck, eine Zeitungsanzeige oder auch so genannte Abschiedsbilder oder Trauerkarten; auch die Frage: Kondolenzliste ja oder nein.
Sind die Sterbeurkunden aus dem Standesamt eingetroffen, wird als erstes der Rentenversicherungsträger und die Krankenkasse damit informiert. Dies und weitere Formalitäten können auch wir für Sie erledigen, und wir beraten Sie auch darüber, z. B. zu dem Thema Witwen- oder Witwerrente.
 
Oder es sollen möglichst schnell bestimmte Nachlassfragen geklärt werden und entsprechende Weichenstellungen erfolgen. Gerne geben wir Ihnen die hierfür notwendigen allgemeinen Informationen.
 
Wir können Ihnen sagen, was vorgeschrieben oder was "üblich" ist und wo man davon abweichen kann. Kurz: Wir teilen Ihnen gerne bei jeder Art von Anfrage mit, was wir darüber wissen.

Die Kosten sind natürlich je nach Aufwand sehr unterschiedlich und pauschale Preisauskünfte meist nicht sehr aussagekräftig, weil manches oft separat abgerechnet wird (z. B. Arzt bei Leichenschau, Friedhofs- oder Grabgebühren, Miete für die Trauerhalle, Grundgebühr für Bestattung im Wald, Grabaushub, Bewirtung von Gästen). Oder bei angegebenen niedrig wirkenden Preisen sind notwendige Zusatzleistungen noch nicht berücksichtigt.

In Informationsbroschüren las man schon vor einigen Jahren hier und da: "Für eine durchschnittliche Bestattung müssen Angehörige heute mit etwa 5.000 Euro rechnen." Dieser Betrag enthielt viele Details, auch solche, die nicht unbedingt notwendig sind. Die meisten Bestattungen, die wir durchführten, waren preisgünstiger. Der Betrag enthält aber noch nicht die Kosten für die Herstellung und Aufstellung eines Grabsteins, dem größten finanziellen Posten, falls dies gewünscht ist. Wir beraten Sie gerne, wo ein Grabstein vorgeschrieben ist und wo nicht und welche Vorschriften es dazu gibt.

Es wäre aber gut, für alle Fälle einmal gut ca. 4.000 bis 4.500 Euro einzuplanen, auch wenn Sie keine aufwändigen Wünsche haben (Stand: 31.12.2024). Die Gestaltung einer Feier mit Rede, Dekoration und Musik ist beispielsweise ein deutlicher Kostenfaktor, der selbstverständlich auf Wunsch auch ganz wegfallen kann. Vor allem die Grabkosten sind bei den Kommunen und entsprechenden Grabplätzen sehr unterschiedlich, so dass wir Sie auch hier gerne vorab beraten, was in Ihrer speziellen Situation vielleicht möglich ist oder Sinn macht. Informationen über Sozial-Bestattungen, Möglichkeiten von Einsparungen und detaillierte Kostenauskünfte geben wir ebenfalls auf Anfrage.


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